Häufig gestellte Fragen zum Thema Immobilien Kauf und Verkauf
Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. Dennoch gibt es für das Berufsbild des Immobilienmaklers in Deutschland nach wie vor nur geringe gesetzliche Voraussetzungen, die Bezeichnung „Makler“ ist nicht geschützt. Das macht es für den Laien oft schwer, seriöse, gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden.
Daran erkennen Sie den Immobilienexperten des IVD:
1. Marktkenntnis:
Professionelle Immobilienmakler kennen ihren Markt. Sie informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen. Sie stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.
2. Referenzen:
Kompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Jeder professionell arbeitende Makler wird daher Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können – also auf erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden verweisen können. Um herauszufinden, wie die bisherigen Kunden des Maklers dessen Leistungen beurteilen, kann sich der neue Kunde deren Adressen geben lassen und sich bei diesen erkundigen.
3. Beratung ohne Zeitdruck:
Ein seriöser Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden Zeit zu nehmen und sie nicht nur mit einigen Adressen abzuspeisen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch Formsache. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, wird ein seriöser Makler nichts einwenden. Zudem wird er niemals eine Immobilie ohne Besichtigungstermin vermitteln.
4. Individuelle Beratung:
Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen und ihn von sich aus vor Risiken warnen. Auf keinen Fall wird er Vorauszahlungen verlangen.
5. Realistische Beratung:
Seriöse Makler kennen den marktgerechten Preis für eine Immobilie und können ihn auch begründen. Sie warnen Kunden davor, ihr Haus oder ihre Immobilie zu teuer anzubieten. Denn wenn Kunden ihre Immobilie zu einem unrealistisch teueren Preis inserieren, wird diese schnell zu einem Ladenhüter. Um die Immobilie später überhaupt noch verkaufen zu können, muss dann der Preis oft noch deutlich unter den gesenkt werden, der zu Anfang realistischerweise hätte gefordert werden können.
6. Haftpflicht:
Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab. Die im IVD organisierten Makler sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.
7. Problembewusste Beratung:
Ein seriöser Immobilienmakler ist ein Berater, der niemandem vorgaukelt, ein Kauf- oder Verkaufswunsch sei schnell und einfach zu erfüllen. Er wird genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und wird bei deren Lösung helfen. So verbergen sich beispielsweise bei Eigentumswohnungen in Teilungserklärungen oder Sondernutzungsrechten mitunter komplizierte Sachverhalte.
8. Planvolle Vorgehensweise:
Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten und den voraussichtlichen Aufwand klar benennen.
9. Kundenpflege:
Ein professioneller Makler behandelt seinen Kunden auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages als Kunden und verschwindet nach der Zahlung der Provision nicht sofort von der Bildfläche. Vielmehr wird er auch danach noch bei eventuell auftretenden Problemen helfen.
10. Mitgliedschaft im Fachverband:
Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. Der Kunde sollte keine Scheu davor haben, den Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen. Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen.
Die Höhe der Maklerprovision beim Mieten oder Vermieten einer Wohnung ist auf 2 Monatsmieten gedeckelt und kann in Deutschland unterschiedlich sein.
Im Allgemeinen liegen die Maklerprovisionen für die Vermietung einer Wohnung in Deutschland zwischen 1 und 2 Nettokaltmieten. Das bedeutet, dass die Provision auf Basis der monatlichen Kaltmiete berechnet wird, ohne Berücksichtigung von Betriebskosten oder Heizkosten. Die genaue Höhe der Provision wird im Maklervertrag festgelegt.
Wer die Maklerprovision letztendlich bezahlt, konnte früher unterschiedlich geregelt sein und hing von den Vereinbarungen im Maklervertrag ab:
Vermieterprovision: In vielen Fällen zahlt der Vermieter die Maklerprovision. Das bedeutet, dass der Vermieter dem Makler die vereinbarte Provision für die erfolgreiche Vermittlung der Wohnung zahlt.
Mieterprovision: Es ist auch möglich, dass der Mieter die Maklerprovision übernimmt. Das bedeutet, dass der Mieter dem Makler die vereinbarte Provision zahlt, wenn er erfolgreich eine Wohnung durch den Makler gefunden und gemietet hat.
Geteilte Provision: Es ist manchmal auch üblich, dass die Maklerprovision zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird. In diesem Fall zahlt jeder Partei einen bestimmten Prozentsatz der Provision.
Mit der Einführung eines neuen Gesetzes wurden diese Provisionsmodelle hinfällig, heute muss der Auftraggeber die Maklerprovision bezahlen. Für Mieter hat das den Vorteil, das die Maklerprovision zumeist vom Vermieter getragen wird, da dieser in der Regel der Auftraggeber ist. Früher konnte der Vernieter diese Kosten auf den Mieter abwälzen, dass geht heute nicht mehr.
Beachten Sie auch, dass die genauen Bestimmungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Maklerprovisionen in Deutschland regional unterschiedlich sein können. Es kann daher ratsam sein, sich bei aktuellen Mietverhältnissen oder einem Rechtsanwalt oder Immobilienmakler über die genauen Bestimmungen und aktuellen Gesetze in Ihrer Region zu informieren.
Der Verkauf einer Immobilie muss notariell Beurkundet werden, wenn Sie unseren Immobilien Service nutzen kümmern wir uns um den Notar.
Eine Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrem Vermieter, wir haben ein kostenloses Formular für eine Wohnungsgeberbestätigung als PDF in unserem Dowload Center für Sie hinterlegt.
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